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Buchungs- und Mietbedingungen für die Ferienhäuser Sälengodset und Fjällgodset über salengodset.se
1. Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mieter, die die Ferienhäuser Sälengodset und Fjällgodset über Sälengodset Rekreation AB (im Folgenden als ”Vermieter” bezeichnet) buchen und mieten. Mit der Bestätigung einer Buchung geht der Mieter einen rechtsverbindlichen Mietvertrag mit dem Vermieter ein und akzeptiert damit diese Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Buchungsvorgang, die Zahlung, die Rechte und Pflichten des Mieters und die Verantwortlichkeiten während des Mietzeitraums.
2) Buchung und Bezahlung
2.1. Mietdauer
2.1.1 Verfügbare Mietzeiträume sind ”Sonntag bis Sonntag”, ”Sonntag bis Donnerstag” und ”Donnerstag bis Sonntag”.
2.1.2. Der Check-in erfolgt ab 16:00 Uhr am Anreisetag, und der Check-out muss spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
2.1.3 Die Mietzeiten können in bestimmten Wochen je nach Verfügbarkeit und Bestätigung durch den Vermieter variieren (Sälengodset Rekreation AB). Wenn ein Mieter außerhalb der regulären Mietzeiten buchen möchte, wird er gebeten, den Vermieter zu kontaktieren, um die Verfügbarkeit und mögliche Alternativen zu besprechen.
2.2. Altersanforderungen
Das Mindestalter für die Buchung eines Ferienhauses beträgt 27 Jahre, und mindestens zwei Personen in der Gruppe müssen diese Bedingung erfüllen. Diese beiden Personen müssen auch während der gesamten Mietdauer in der Unterkunft anwesend sein. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich, und wenn festgestellt wird, dass diese Anforderung nicht erfüllt ist, behält sich der Vermieter (Sälengodset Rekreation AB) das Recht vor, das Mietverhältnis ohne Rückerstattung zu kündigen.
2.2.1 Eine Buchungsrechnung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 5 Tagen nach der Buchung zu zahlen. Die Zahlungsanweisungen werden per E-Mail oder per Post verschickt. Die Buchung wird erst bestätigt, wenn die Zahlung der Buchungsrechnung eingegangen ist.
2.2.2 Die restlichen 80 % des Mietbetrages werden durch eine Schlussrechnung in Rechnung gestellt, die spätestens 60 Tage vor der Anreise zu begleichen ist.
2.2.3 Bei Buchungen, die innerhalb von 90 Tagen vor der Ankunft getätigt werden, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich, um die Reservierung zu bestätigen.
2.2.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Buchung ohne Rückerstattung der bezahlten Buchungsrechnung storniert werden.
2.2.5 Die in diesem Vertrag angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer, da Sälengodset Rekreation AB mehrwertsteuerpflichtig ist.
2.3. Preisanpassungen
2.3.1 Der Vermieter (Sälengodset Rekreation AB) behält sich das Recht vor, die Mietpreise aufgrund von Nachfrage, Verfügbarkeit oder anderen Faktoren anzupassen. Wenn eine Preisänderung eintritt, bevor die Buchung bestätigt ist, wird der Mieter benachrichtigt und hat die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren. Sobald eine Buchung jedoch bestätigt ist, gilt der vereinbarte Preis und es werden keine Preisänderungen auf diese Buchung angewandt.
2.4 Digitaler Check-in und Identitätsprüfung
Von den Mietern kann verlangt werden, dass sie vor ihrer Ankunft einen digitalen Check-in durchführen. Digitaler Check-in bedeutet, dass der Mieter vor dem Aufenthalt bestimmte Informationen online angeben muss, darunter:
- Anzahl der Gäste, die in der Hütte übernachten werden
- Vollständiger Name und Ausweisnummer der Person, die die Buchung vorgenommen hat
- Hochladen von Kopien amtlicher Ausweisdokumente
Wenn ein digitaler Check-in erforderlich ist und der Mieter diesen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durchführt, kann der Vermieter (Sälengodset Rekreation AB) den Zugang zur Unterkunft ohne Erstattung verweigern.
2.5. Reinigung und Abfallwirtschaft
2.5.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Unterkunft in demselben Zustand wie bei der Ankunft zu hinterlassen und muss vor der Abreise die Checkliste für den Check-out beachten. Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen, was jedoch nicht bedeutet, dass die Unterkunft in einem unaufgeräumten Zustand hinterlassen werden kann. Wird die Checkliste nicht befolgt, können zusätzliche Kosten für die Reinigung oder die Bearbeitung anfallen.
2.5.2. Die Möbel müssen an ihrem ursprünglichen Platz verbleiben, und alle Abfälle sind vor der Abreise zu sortieren und zu den vorgesehenen Behältern zu bringen. Es ist nicht gestattet, Abfälle in der Unterkunft zurückzulassen, auch nicht in Mülltonnen oder Mülleimern.
2.5.3 Wiederverwertbare Abfälle (Glas, Pappe, Plastik usw.) sollten vom Mieter zum nächstgelegenen Recyclingzentrum gebracht werden, sofern in den Buchungsinformationen nichts anderes angegeben ist. Einige Wohnungen bieten die Müllabfuhr als zusätzlichen Service an - bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an den Vermieter (Sälengodset Rekreation AB).
2.5.4 Wird die Unterkunft nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen oder wird die Abfallentsorgung nicht wie vorgeschrieben durchgeführt, können zusätzliche Gebühren anfallen.
3. Stornierung und Erstattung
3.1. Stornierungsbedingungen für Mieter
3.1.1 Alle Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an info@salengodset.se erfolgen.
3.1.2 Im Falle einer Stornierung mehr als 60 Tage vor der Ankunft hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 6000 SEK.
3.1.3 Im Falle einer Stornierung weniger als 60 Tage vor der Ankunft ist der Mieter verpflichtet, den vollen Mietbetrag zu zahlen, und es erfolgt keine Rückerstattung, unabhängig vom Grund. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, um unvorhergesehene Ereignisse, wie Krankheit oder andere Hindernisse, die die Reise verhindern, abzudecken.
3.1.4 Der Mieter bestätigt, dass diese Regeln dazu dienen, dem Vermieter eine angemessene Entschädigung zu gewähren (Sälengodset Rekreation AB), da es schwierig sein kann, kurzfristig eine Ersatzbuchung zu finden.
3.2. Stornierung durch den Vermieter
3.2.1 Wenn der Vermieter (Sälengodset Rekreation AB) eine bestätigte Buchung aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Schäden, die die Unterkunft unbewohnbar machen) stornieren muss, wird der Vermieter angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine gleichwertige alternative Unterkunft für den Mieter zu finden.
3.2.2 Ist keine geeignete Alternative verfügbar, wird dem Mieter der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet.
3.2.3 Wenn eine Reservierung vom Vermieter storniert werden muss und keine alternative Unterkunft angeboten werden kann, ist der Vermieter ausschließlich für die Rückerstattung des vom Mieter gezahlten Mietbetrags verantwortlich. Der Vermieter kann nicht für zusätzliche Entschädigungen, indirekte Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Reisekosten, Änderung der Urlaubspläne, Verdienstausfall oder andere finanzielle Verluste.
3.3. Höhere Gewalt
3.3.1 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie oder Regierungsbeschluss) den Mieter daran hindert, die Unterkunft zu nutzen, wird sich der Vermieter (Sälengodset Rekreation AB) zunächst bemühen, eine Umbuchung anzubieten.
3.3.2 Ist eine Umbuchung nicht möglich, gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 3.1:
- Bei einer Stornierung mehr als 60 Tage vor der Ankunft wird der Mietbetrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 6.000 SEK zurückerstattet.
- Im Falle einer Stornierung weniger als 60 Tage vor der Ankunft gibt es keine Rückerstattung und der Mieter ist für den vollen Mietbetrag verantwortlich.
3.3.3 Der Vermieter kann nicht für zusätzliche Entschädigungen haftbar gemacht werden, die über die Erstattung gemäß den regulären Stornierungsbedingungen hinausgehen. Dies gilt unter anderem für den Verlust von Reisekosten, die Änderung von Urlaubsplänen, Einkommensverluste oder andere finanzielle Verluste.
4. die Nutzung der Unterkunft
4.1. Nur für Wohnzwecke
4.1.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Unterkunft während der Mietzeit nur zu Wohn- und Erholungszwecken genutzt werden darf.
4.1.2 Sie ist berechtigt, die Unterkunft zu nutzen für:
- Private Nutzung, z. B. für Ferien und Zweitwohnungen.
- Geschäftskonferenzen, Workshops und Teambuilding, bei denen das Unternehmen die Unterkunft für seine Mitarbeiter mietet.
- Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliche Veranstaltungen, sofern alle Teilnehmer während des Mietzeitraums in der Unterkunft wohnen.
4.1.3 Die folgenden Tätigkeiten sind nicht zulässig:
- Große Veranstaltungen und Partys, an denen auch Nicht-Einwohner teilnehmen.
- Untervermietung der Unterkunft an Dritte.
- Professionelles Fotografieren oder Filmen zu kommerziellen Zwecken, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vor.
- Nutzung der Wohnung als Geschäftsraum für regelmäßige geschäftliche Aktivitäten.
4.2. Nur für Wohnzwecke
4.2.1. Der Mieter darf in der Unterkunft keine illegalen Aktivitäten ausüben. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags ohne Rückerstattung führen und kann bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.
4.3. Nur für Wohnzwecke
4.3.1 Der Mieter darf seine Reservierung ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters (Sälengodset Rekreation AB) nicht vermieten, übertragen oder anderweitig an Dritte weitergeben.
5 Kaution und Verantwortung des Mieters
5.1. Kautionsgebühr
5.1.1 Eine Kaution, die eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag darstellt, kann verlangt werden und wird in der Buchungsbestätigung angegeben.
5.1.2 Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verstöße aufgetreten sind.
5.2. Haftung für Schäden
5.2.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während des Mietzeitraums an der Unterkunft, ihrer Einrichtung oder dem dazugehörigen Eigentum verursacht werden, unabhängig davon, ob die Schäden vom Mieter selbst oder von mitreisenden Gästen verursacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, derartige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter, Sälengodset Rekreation AB, zu melden.
5.2.2 Es können zusätzliche Reinigungskosten anfallen, wenn die Unterkunft nicht in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Richtlinien verlassen wird.
5.3. Aufladen von Elektrofahrzeugen
5.3.1 Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nur an gekennzeichneten Ladepunkten erlaubt.
5.3.2. Das unbefugte Aufladen von Elektrofahrzeugen kann eine zusätzliche Gebühr sowie die Haftung für elektrische oder sonstige Schäden zur Folge haben, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
5.4. Versicherung
5.4.1 Dem Mieter wird empfohlen, eine gültige Hausrat-, Reise- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Zwischenfälle, Unfälle und Schäden an der gemieteten Unterkunft während der Mietzeit abdeckt.
6. das Recht auf Zugang und Einsichtnahme
6.1. Der Vermieter, Sälengodset Rekreation AB, behält sich das Recht vor, mit angemessener Vorankündigung Zugang zur Unterkunft für Inspektion, Reparatur oder Wartung zu erhalten.
6.2. In Notsituationen kann der Zugang ohne vorherige Ankündigung gewährt werden, um die Sicherheit der Unterkunft und ihrer Bewohner zu gewährleisten.
6.3. Der Mieter genehmigt den Zugang des Servicepersonals zur Wohnung für Wartungs- oder Reparaturarbeiten, falls erforderlich.
7 Beschwerden und Streitbeilegung
7.1. Meldung von Problemen
7.1.1 Alle Mängel oder Probleme mit der Unterkunft müssen dem Vermieter, Sälengodset Rekreation AB, innerhalb von 24 Stunden nach dem Einchecken gemeldet werden, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können. Die Kontaktdaten für die Meldung von Mängeln finden Sie auf der Buchungsbestätigung und in der Informationsmappe der Unterkunft.
7.1.2 Reklamationen, die nach der Abreise eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
7.2. Beilegung von Streitigkeiten
7.2.1 Streitigkeiten werden in erster Instanz gütlich zwischen den Parteien beigelegt.
7.2.2 Kann eine Streitigkeit nicht einvernehmlich beigelegt werden, so wird sie in erster Instanz vom Bezirksgericht Mora entschieden.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1. Haftung für Schäden
8.1.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, den Vermieter, Sälengodset Rekreation AB und etwaige Partner für alle Ansprüche, Schäden oder Kosten zu entschädigen, die sich aus den Handlungen des Mieters, einem Vertragsbruch oder Schäden an der Unterkunft ergeben.
8.2. Begrenzung der Haftung
8.2.1. Der Vermieter, Sälengodset Rekreation AB, ist dafür verantwortlich, die Unterkunft zu Beginn der Mietzeit in dem vereinbarten Zustand zu übergeben und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn während der Mietzeit Mängel oder Fehler auftreten.
Der Vermieter kann jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden:
- Direkte oder indirekte Schäden, die sich aus dem Aufenthalt des Mieters ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Reisekosten, die Änderung von Urlaubsplänen oder den Verlust von Einkommen.
- Störung oder Unterbrechung von Dienstleistungen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, wie z. B. Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation oder andere Dienstleistungen von externen Anbietern.
- Schäden oder Verluste, die durch Dritte, Naturereignisse oder andere Umstände verursacht werden, die der Vermieter vernünftigerweise nicht vorhersehen oder verhindern konnte.
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel dem Vermieter unverzüglich zu melden, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.
8.2.2 Die maximale Haftung des Vermieters für jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist auf den in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietbetrag begrenzt. Unter keinen Umständen kann der Vermieter für eine weitergehende Entschädigung haftbar gemacht werden, einschließlich direkter oder indirekter Schäden, wirtschaftlicher Verluste oder Folgeschäden.
9. Zusätzliche Dienstleistungen und Politiken
9.1. Inklusive Dienstleistungen
9.1.1 Im Mietpreis inbegriffen sind Bettwäsche, ein kleines und ein mittleres Handtuch pro Person, Endreinigung und High-Speed-Internetzugang.
9.1.2 Bei Unterkünften mit Whirlpool oder Swimmingpool ist der Mieter verpflichtet, die Sicherheitshinweise zu beachten.
9.1.3 Der Vermieter, Sälengodset Rekreation AB, ist nicht verantwortlich für technische Probleme, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie z.B. Unterbrechungen der Stromversorgung, des Internets oder anderer externer Dienste.
9.2. Immobilienspezifische Informationen
9.2.1 Jeder Bewohner hat eine Informationsmappe oder ein digitales Dokument mit spezifischen Informationen über die Immobilie.
9.2.2 Der Mieter ist verpflichtet, alle in diesem Dokument enthaltenen Anweisungen und Richtlinien zu befolgen.
9.3. Schneeräumung und Außenpflege
9.3.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Eingänge und Gehwege während seines Aufenthalts schneefrei sind.
9.4. Haustiere und Allergien
9.4.1 Haustiere sind in den Unterkünften nicht erlaubt.
9.4.2 Werden dennoch Haustiere in die Unterkunft gebracht, wird eine Desinfektionsgebühr von 6 000 SEK pro Aufenthalt erhoben.
9.5. Zusätzliche Dienstleistungen
9.5.1 Der Mieter hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts zusätzliche Dienstleistungen zu erwerben, die auf der Website des Vermieters aufgeführt sind.
9.5.2 Bitte beachten Sie, dass nicht alle Zusatzleistungen für alle Unterkünfte verfügbar sind, da die Bedingungen variieren können.
10. der Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes
10.1. Sälengodset verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU General
Datenschutzverordnung (GDPR, 2016/679) und schwedisches Datenschutzrecht.
10.2. Für weitere Informationen über den Umgang des Vermieters (Sälengodset Rekreation AB) mit personenbezogenen Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie.
11. Anwendbares Recht
11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem schwedischen Recht und sind nach diesem auszulegen.
11.2. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Abkommen entstehen, werden wie folgt beigelegt
wie in Abschnitt 7.2 geregelt.
12 Kontakt und Unterstützung
12.1. Informationen über den Vermietungsagenten
Sälengodset Rekreation AB
Organisationsnummer: 556736-4095
Anschrift: Box 2063, 663 92 Hammarö.
E-Mail: info@salengodset.se
12.2. Kommunikation und Notfälle
12.2.1 Bei Fragen zu Buchungen oder Aufenthalten wenden Sie sich bitte an den Vermieter (Sälengodset Rekreation AB) unter den oben genannten Kontaktdaten.
12.2.2 In jeder Unterkunft sind Notrufnummern vorhanden.
Version: 20250219