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- Buchungsbedingungen für vermittelte Ferienhäuser
1. Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mieter, die Ferienhäuser über Sälengodset buchen. Sälengodset tritt lediglich als Buchungsstelle auf und ist vom Eigentümer ermächtigt, Buchungsanfragen in seinem Namen anzunehmen. Der Mietvertrag selbst wird jedoch direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Mit der Bestätigung einer Buchung akzeptiert der Mieter die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Buchungsvorgang, die Zahlungsbedingungen und andere Bedingungen der Agentur regeln. Der Mieter bestätigt außerdem, dass der Vermieter die rechtliche Vertragspartei des Mietverhältnisses ist und für die Unterkunft während des Mietzeitraums verantwortlich ist.
2) Buchung und Bezahlung
2.1. Mietdauer
2.1.1 Verfügbare Mietzeiträume sind ”Sonntag bis Sonntag”, ”Sonntag bis Donnerstag” und ”Donnerstag bis Sonntag”.
2.1.2. Der Check-in erfolgt ab 16:00 Uhr am Anreisetag, und der Check-out muss spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
2.1.3 Die Mietdauer kann in bestimmten Wochen je nach Verfügbarkeit und Bestätigung durch Sälengodset variieren. Wenn ein Mieter außerhalb der regulären Mietzeiten buchen möchte, wird er gebeten, Sälengodset zu kontaktieren, um die Verfügbarkeit und mögliche Alternativen zu besprechen.
2.2. Altersanforderungen
Das Mindestalter für die Buchung eines Ferienhauses beträgt 27 Jahre, und mindestens zwei Personen in der Gruppe müssen diese Bedingung erfüllen. Diese beiden Personen müssen auch während der gesamten Mietdauer in der Unterkunft anwesend sein. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel, und wenn es festgestellt wird, dass diese Anforderung nicht erfüllt ist, Sälengodset behält sich das Recht vor, die Miete ohne Rückerstattung zu stornieren.
2.3. Zahlungsbedingungen
2.3.1 Eine erste Buchungsbestätigung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 5 Tagen nach der Buchung zu zahlen. Zahlungsanweisungen für die Zahlung wird per E-Mail oder Post gesendet werden. Die Buchung wird erst bestätigt, wenn die Zahlung der Buchungsbestätigung von 20% eingegangen ist.
2.3.2 Die restlichen 80 % des Mietbetrags sind spätestens 60 Tage vor der Ankunft zu zahlen.
2.3.3 Bei Buchungen, die innerhalb von 90 Tagen vor der Ankunft getätigt werden, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich, um die Reservierung zu bestätigen.
2.3.4 Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Buchung ohne Rückerstattung der bezahlten Buchungsbestätigung storniert werden.
2.4. Preisanpassungen
2.4.1. Sälengodset behält sich das Recht vor, die Mietpreise je nach Nachfrage, Verfügbarkeit oder anderen Faktoren anzupassen. Tritt eine Preisänderung ein, bevor die Buchung bestätigt ist, wird der Mieter benachrichtigt und hat die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder kostenlos zu stornieren. Sobald eine Buchung jedoch bestätigt ist, gilt der vereinbarte Preis und es werden keine Preisänderungen auf diese Buchung angewandt.
2.5. Digitaler Check-in und Identitätsprüfung
Von den Mietern kann verlangt werden, dass sie vor ihrer Ankunft einen digitalen Check-in durchführen. Digitaler Check-in bedeutet, dass der Mieter vor dem Aufenthalt bestimmte Informationen online angeben muss, darunter:
- Anzahl der Gäste, die in der Hütte übernachten werden
- Vollständiger Name und Ausweisnummer der Person, die die Buchung vorgenommen hat
- Hochladen von Kopien amtlicher Ausweisdokumente
Wenn ein digitaler Check-in erforderlich ist und der Mieter diesen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durchführt, kann der Zugang zur Unterkunft ohne Erstattung verweigert werden.
2.6. Reinigung und Abfallwirtschaft
2.6.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Unterkunft in demselben Zustand wie bei der Ankunft zu hinterlassen und muss vor der Abreise die Checkliste für den Check-out beachten. Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen, was jedoch nicht bedeutet, dass die Unterkunft in einem unaufgeräumten Zustand hinterlassen werden kann. Wird die Checkliste nicht befolgt, können zusätzliche Kosten für die Reinigung oder die Bearbeitung anfallen.
2.6.2. Die Möbel müssen an ihrem ursprünglichen Platz verbleiben, und der gesamte Abfall ist vor der Abreise zu sortieren und zu den dafür vorgesehenen Behältern zu bringen. Es ist nicht gestattet, Abfälle in der Unterkunft zurückzulassen, auch nicht in Mülltonnen oder Mülleimern.
2.6.3 Wiederverwertbare Abfälle (Glas, Pappe, Kunststoff usw.) sollten vom Mieter zum nächstgelegenen Recyclingzentrum gebracht werden, sofern in den Buchungsinformationen nichts anderes angegeben ist. Einige Immobilien bieten die Müllabfuhr als zusätzlichen Service an - bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Sälengodset.
2.6.4 Wird die Unterkunft nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen oder wird die Abfallentsorgung nicht gemäß den Anweisungen durchgeführt, können zusätzliche Gebühren anfallen.
3. Stornierung und Erstattung
3.1. Stornierungsbedingungen für Mieter
3.1.1 Alle Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an info@salengodset.se erfolgen.
3.1.2 Im Falle einer Stornierung mehr als 60 Tage vor der Ankunft hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 6000 SEK.
3.1.3 Im Falle einer Stornierung weniger als 60 Tage vor der Ankunft ist der Mieter verpflichtet, den vollen Mietbetrag zu zahlen, und es erfolgt keine Rückerstattung, unabhängig vom Grund. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, um unvorhergesehene Ereignisse, wie Krankheit oder andere Hindernisse, die die Reise verhindern, abzudecken.
3.1.4 Der Mieter bestätigt, dass diese Regelung dazu dient, dem Vermieter eine angemessene Entschädigung zu gewähren, da es schwierig sein kann, kurzfristig eine Ersatzbuchung zu finden.
3.2. Stornierung durch den Eigentümer der Immobilie
3.2.1 Wenn der Vermieter eine bestätigte Buchung aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren muss (z.B. Schäden, die die Unterkunft unbewohnbar machen), wird Sälengodset angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine gleichwertige alternative Unterkunft für den Mieter zu finden.
3.2.2 Ist keine geeignete Alternative verfügbar, wird dem Mieter der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet.
3.2.3 Wenn eine Buchung vom Vermieter storniert werden muss und keine Alternative
eine Unterkunft angeboten werden kann, besteht die einzige Verantwortung von Sälengodset und des Eigentümers darin, den vom Mieter gezahlten Mietbetrag zu erstatten. Weder Sälengodset noch der Vermieter können für zusätzliche Entschädigungen, indirekte Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Reisekosten, Änderung der Urlaubspläne, Verdienstausfall oder andere finanzielle Verluste.
3.3. Höhere Gewalt
3.3.1 Wenn ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie oder Regierungsbeschluss) den Mieter daran hindert, die Unterkunft zu nutzen, wird Sälengodset sich bemühen, in erster Instanz eine Umbuchung anzubieten.
3.3.2 Ist eine Umbuchung nicht möglich, gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 3.1:
- Bei einer Stornierung mehr als 60 Tage vor der Ankunft wird der Mietbetrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 6.000 SEK zurückerstattet.
- Im Falle einer Stornierung weniger als 60 Tage vor der Ankunft gibt es keine Rückerstattung und der Mieter ist für den vollen Mietbetrag verantwortlich.
3.3.3 Weder Sälengodset noch der Grundstückseigentümer sind zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, die über die Erstattung im Rahmen der regulären Kündigungsbedingungen hinausgeht.
4. die Nutzung der Unterkunft
4.1. Nur für Wohnzwecke
4.1.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Unterkunft nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Kommerzielle Aktivitäten, einschließlich Veranstaltungen, Fotoshootings oder geschäftliche Aktivitäten, sind strengstens untersagt.
4.2. Verbotene Aktivitäten
4.2.1. Der Mieter darf in der Unterkunft keine illegalen Aktivitäten ausüben. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags ohne Rückerstattung führen und kann bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.
4.3. Untervermietung und Übertragung
4.3.1 Der Mieter darf seine Buchung nicht ohne schriftliche Genehmigung von Sälengodset vermieten, übertragen oder anderweitig an Dritte weitergeben.
5 Kaution und Verantwortung des Mieters
5.1. Kautionsgebühr
5.1.1 Eine Kaution, die als Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag dient, kann verlangt und in der Buchungsbestätigung angegeben werden.
5.1.2 Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verstöße aufgetreten sind.
5.2. Haftung für Schäden
5.2.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während des Mietzeitraums an der Unterkunft, ihrer Einrichtung oder dem dazugehörigen Eigentum verursacht werden, unabhängig davon, ob die Schäden durch den Mieter oder begleitende Gäste verursacht wurden. Der Mieter muss derartige Vorfälle unverzüglich Sälengodset melden.
5.2.2 Es können zusätzliche Reinigungskosten anfallen, wenn die Unterkunft nicht in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Richtlinien verlassen wird.
5.3. Aufladen von Elektrofahrzeugen
5.3.1 Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nur an gekennzeichneten Ladepunkten erlaubt.
5.3.2. Das unbefugte Aufladen von Elektrofahrzeugen kann eine zusätzliche Gebühr sowie die Haftung für elektrische oder sonstige Schäden zur Folge haben, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
5.4. Versicherung
5.4.1 Dem Mieter wird empfohlen, eine gültige Hausrat-, Reise- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Zwischenfälle, Unfälle und Schäden an der gemieteten Unterkunft während der Mietzeit abdeckt.
6. das Recht auf Zugang und Einsichtnahme
6.1 Der Vermittler oder der Eigentümer des Objekts behält sich das Recht vor, nach angemessener Vorankündigung Zugang zur Unterkunft zu erhalten, um diese zu inspizieren, zu reparieren oder zu warten.
6.2. In Notsituationen kann der Zugang ohne vorherige Ankündigung gewährt werden, um die Sicherheit der Unterkunft und ihrer Bewohner zu gewährleisten.
6.3. Der Mieter genehmigt den Zugang des Servicepersonals zur Wohnung für Wartungs- oder Reparaturarbeiten, falls erforderlich.
7 Beschwerden und Streitbeilegung
7.1. Meldung von Problemen
7.1.1 Etwaige Mängel oder Probleme mit der Unterkunft müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Einchecken an Sälengodset gemeldet werden, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können. Die Kontaktdaten für die Meldung von Mängeln finden Sie auf der Buchungsbestätigung und in der Informationsmappe der Unterkunft.
7.1.2 Reklamationen, die nach der Abreise eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
7.2. Beilegung von Streitigkeiten
7.2.1 Streitigkeiten werden in erster Instanz gütlich zwischen den Parteien beigelegt.
7.2.2 Kann eine Streitigkeit nicht einvernehmlich beigelegt werden, so wird sie in erster Instanz vom Bezirksgericht Mora entschieden.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1. Haftung für Schäden
8.1.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, Sälengodset, den Eigentümer und alle Partner für alle Ansprüche, Schäden oder Kosten zu entschädigen, die sich aus den Handlungen des Mieters, Vertragsbruch oder Schäden an der Unterkunft ergeben.
8.2. Begrenzung der Haftung
8.2.1. Der Mieter ist sich bewusst, dass Sälengodset nicht Eigentümer der Mietobjekte ist. Sälengodset agiert lediglich als Vermittler und ist nur dafür verantwortlich, dass die Buchungen korrekt abgewickelt werden, die Zahlungen verwaltet werden und die Gäste relevante Informationen über ihre Buchung erhalten. Jegliche Reklamationen wegen Schäden, Verlusten oder Problemen während des Aufenthalts müssen direkt an den Eigentümer des Objekts gerichtet werden. Sälengodset ist bei der Kommunikation behilflich, trägt jedoch keine Verantwortung für Mängel an der Unterkunft, die über das hinausgehen, was in diesem Vertrag angegeben ist.
8.2.2 Weder Sälengodset noch der Vermieter haften für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Mieters entstehen können. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, Verlust von Reisekosten, Änderung der Urlaubspläne, Verdienstausfall oder andere finanzielle Verluste.
8.2.3. Die maximale Haftung von Sälengodset für jegliche Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf die von Sälengodset für die jeweilige Buchung verdiente Provision beschränkt. Unter keinen Umständen kann Sälengodset für Beträge haftbar gemacht werden, die seine Einnahmen aus der Vermittlungstätigkeit übersteigen.
8.2.4 Die maximale Haftung des Eigentümers für jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist auf den in der Buchungsbestätigung angegebenen Mietbetrag begrenzt. Unter keinen Umständen kann der Vermieter für weitere Entschädigungen, auch nicht für indirekte oder Folgeschäden, haftbar gemacht werden.
9. Zusätzliche Dienstleistungen und Politiken
9.1. Inklusive Dienstleistungen
9.1.1 Im Mietpreis inbegriffen sind Bettwäsche, ein kleines und ein mittleres Handtuch pro Person, Endreinigung und High-Speed-Internetzugang.
9.1.2 Bei Unterkünften mit Whirlpool oder Swimmingpool ist der Mieter verpflichtet, die Sicherheitshinweise zu beachten.
9.1.3 Weder Sälengodset noch der Grundstückseigentümer sind für technische Probleme verantwortlich, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
9.2. Immobilienspezifische Informationen
9.2.1 Jeder Bewohner hat eine Informationsmappe oder ein digitales Dokument mit spezifischen Informationen über die Immobilie.
9.2.2 Der Mieter ist verpflichtet, alle in diesem Dokument enthaltenen Anweisungen und Richtlinien zu befolgen.
9.3. Schneeräumung und Außenpflege
9.3.1 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Eingänge und Gehwege während seines Aufenthalts schneefrei sind.
9.4. Haustiere und Allergien
9.4.1 In einigen Unterkünften sind Haustiere erlaubt, während sie in anderen aufgrund von Allergien streng verboten sind.
9.4.2 Für nicht zugelassene Haustiere wird eine Abwassergebühr von 6.000 SEK pro Aufenthalt erhoben.
9.5. Ergänzende Dienstleistungen
9.5.1 Der Mieter hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts zusätzliche Dienstleistungen zu erwerben, entsprechend den auf der Website von Sälengodset aufgeführten Optionen.
9.5.2 Bitte beachten Sie, dass nicht alle Zusatzleistungen für alle Unterkünfte verfügbar sind, da die Bedingungen variieren können.
10. der Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes
10.1. Sälengodset verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU General
Datenschutzverordnung (GDPR, 2016/679) und schwedisches Datenschutzrecht.
10.2. Weitere Informationen darüber, wie Sälengodset mit personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
11. Anwendbares Recht
11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem schwedischen Recht und sind nach diesem auszulegen.
11.2. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Abkommen entstehen, werden wie folgt beigelegt
wie in Abschnitt 7.2 geregelt.
12 Kontakt und Unterstützung
12.1. Informationen über den Vermietungsagenten
Sälengodset Mountain Luxe AB
Organisationsnummer: 559510-1642
Anschrift: Box 2063, 663 92 Hammarö.
E-Mail: info@salengodset.se
12.2. Kommunikation und Notfälle
12.2.1 Bei Fragen zu Buchungen oder Aufenthalten wenden Sie sich bitte an Sälengodset unter den oben genannten Kontaktdaten.
12.2.2 Notrufnummern sind in jeder Unterkunft vorhanden
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