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Was muss man beachten, wenn man einen Hund nach Schweden mitnehmen möchte?

Was muss man beachten, wenn man einen Hund nach Schweden mitbringt? Es gibt drei Grundvoraussetzungen für einen Hund, der aus einem anderen EU-Land einreist: Der Hund muss mit einer Kennzeichnung versehen sein, gegen Tollwut geimpft sein und über ein gültiges Reisedokument verfügen, aus dem dies hervorgeht. Darüber hinaus gibt es Vorschriften zur Anmeldung an der Grenze sowie besondere Anforderungen für Hunde, die aus Ländern außerhalb der EU kommen.

Die Vorschriften sind behördliche Vorschriften und können sich ändern. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise stets über die aktuellen Anforderungen beim Schwedischen Landwirtschaftsamt. Dieser Artikel beschreibt in groben Zügen, wie das System funktioniert, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, ersetzt jedoch nicht die Informationen der Behörde selbst. Sobald die formalen Aspekte geklärt sind, ist der Rest ganz einfach: Es gibt hundefreundliche Berghütten in Sälen wo Hunde mit ins Haus dürfen, und Sälenfjällen ist ein ideales Gebiet für einen Hund, der Schnee mag.

Kurze Antwort: Drei Anforderungen, die immer gelten

Für einen Hund, der aus einem anderen EU-Land nach Schweden einreist, stützt sich die Regelung auf drei Teile:

  • ID-Kennzeichnung. Der Hund muss so gekennzeichnet sein, dass er identifiziert werden kann, in der Regel mit einem Mikrochip.
  • Tollwutimpfung. Die Impfung muss bei der Einreise gültig sein und nach der Kennzeichnung erfolgt sein, um anerkannt zu werden.
  • Reisedokumente. Ein von einem Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis, aus dem die Identität und die Impfungen hervorgehen.

Hinzu kommt, dass der Hund bei der Einreise gemäß den geltenden Vorschriften angemeldet werden muss. Außerdem gilt eine Wartezeit zwischen Impfung und Reise, und es gibt Altersbeschränkungen für junge Hunde. Wie viele Tage genau und welche Altersgrenzen gelten, erfragen Sie bitte beim Schwedischen Landwirtschaftsamt, da diese Details entscheidend sind und sich ändern können. Planen Sie mit einem ausreichenden Zeitpuffer: Eine zu spät verabreichte Impfung kann in der Praxis die gesamte Reise verhindern.

EU-Reisepass, Kennzeichnung und Tollwutimpfung

Der EU-Heimtierausweis ist ein kleines Heft, das von einem Tierarzt im Heimatland ausgestellt wird. Darin sind die Identität des Hundes, Angaben zum Besitzer sowie die durchgeführten Impfungen vermerkt. Der Ausweis ist mit der Chipnummer verknüpft, weshalb die Reihenfolge wichtig ist: zuerst der Chip, dann die Impfung. Eine Impfung, die vor der Kennzeichnung verabreicht wurde, wird in der Regel nicht anerkannt und muss dann wiederholt werden.

Überprüfen Sie drei Dinge rechtzeitig vor der Abreise, am besten schon mehrere Wochen vorher:

  • Dass der Chip ausgelesen werden kann. Bringen Sie den Hund zum Tierarzt und lassen Sie ihn scannen.
  • Dass die Chipnummer im Reisepass mit der ausgelesenen Nummer übereinstimmt.
  • Dass die Tollwutimpfung während des gesamten Aufenthalts gültig bleibt, nicht nur bei der Einreise.

Bewahren Sie Ihren Reisepass im Handgepäck oder im Fahrgastraum auf, nicht im Gepäckraum. Fotografieren Sie außerdem die Seiten mit der Chipnummer und den Impfdaten, damit Sie die Informationen auch dann noch haben, falls der Reisepass verloren geht.

Anmeldung bei der Zollbehörde und Ausnahmen

Neben den tierseuchenrechtlichen Vorschriften gibt es noch einen zollrechtlichen Aspekt. Wenn Sie ein Tier nach Schweden einführen, muss dies gemäß den geltenden Vorschriften angemeldet werden, wobei die Art und Weise der Anmeldung davon abhängt, wo Sie die Grenze überqueren und wie Sie reisen. An manchen Grenzübergängen erfolgt die Anmeldung vor Ort, an anderen im Voraus.

Es gibt Ausnahmen und Vereinfachungen, unter anderem je nachdem, aus welchem Land Sie kommen. Da dies in den Zuständigkeitsbereich zweier Behörden fällt, gilt folgende Vorgehensweise: Informieren Sie sich beim Schwedischen Landwirtschaftsamt über die tierseuchenrechtlichen Anforderungen und beim Zollamt über die Melde- und Zollvorschriften. Führen Sie beide Überprüfungen durch, und zwar in derselben Woche, in der Sie Ihre Reise buchen. Was Sie ansonsten über die Grenze mitnehmen sollten, haben wir in dem Artikel über die Grenze und was ihr mitnehmen solltet.

Hunde aus Ländern außerhalb der EU

Stammt der Hund aus einem Land außerhalb der EU, sind die Anforderungen umfangreicher und die Vorbereitungszeit länger. Je nach Land können zusätzliche Anforderungen hinzukommen, wie beispielsweise eine Blutuntersuchung zum Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, spezielle tierärztliche Bescheinigungen sowie die Einreise über einen bestimmten Grenzübergang. Die Wartezeiten können lang sein und werden eher in Monaten als in Wochen gemessen.

Die Schlussfolgerung ist ganz praktisch: Beginnen Sie mit der behördlichen Überprüfung, bevor Sie eine Unterkunft buchen, nicht erst danach. Das schwedische Landwirtschaftsamt unterteilt die Länder der Welt in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Anforderungen, und die Kategorie, zu der Ihr Land gehört, bestimmt den gesamten Zeitplan. Wenn Sie aus Norwegen oder einem anderen Land außerhalb der EU, aber innerhalb der nordischen oder europäischen Zusammenarbeit reisen, können besondere Vorschriften gelten, die sich sowohl von den EU-Vorschriften als auch von den Vorschriften für Drittländer unterscheiden können.

Der Hund im Auto auf einer langen Reise

Sind die formalen Aspekte geklärt, bleibt noch die Reise selbst – und für einen Hund ist eine lange Autofahrt in der winterlichen Dunkelheit anstrengend. Ein paar Dinge tragen dazu bei, dass er deutlich ruhiger bleibt:

  • Planen Sie Pausen häufiger ein, als Sie es für sich selbst tun würden, und legen Sie diese an Orten ein, an denen der Hund sicher an der Leine laufen kann.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Hund sicher im Auto mitfährt – entweder in einer Transportbox oder mit einem Sicherheitsgurt –, damit er sich nicht frei bewegen kann.
  • Halten Sie Wasser und eine Schüssel griffbereit sowie eine Decke, die nach Zuhause riecht.
  • Essen Sie vor der Abfahrt lieber eine kleine Portion statt einer vollen.
  • Halten Sie ein paar zusätzliche Handtücher bereit. Der Hund wird bei jeder Pause im Schnee nass.

Bei Fährüberfahrten gelten die hauseigenen Vorschriften der Reederei für Haustiere. Auf einigen Strecken gibt es Kabinen, in denen Hunde mitgenommen werden dürfen, auf anderen gibt es Zwingerplätze, und auf wieder anderen ist es nicht gestattet, das Tier im Auto zurückzulassen. Prüfen Sie die Bedingungen bereits bei der Buchung der Fahrkarte und nicht erst im Hafen. Wenn Sie auf dem Landweg aus westlicher Richtung anreisen, beschreiben wir die Routenwahl in unserer Übersicht über Reiseroute aus Norwegen.

Der Hund in der Hütte und draußen in Sälenfjällen

Bei Ankunft in Sälenfjällen gelten andere Regeln, die einfacher sind. Nicht alle Unterkünfte sind hundefreundlich, daher muss diese Frage bereits bei der Buchung geklärt werden. Wir haben die praktischen Bestimmungen in dem Artikel über hundefreundliche Ferienhäuser zur Miete.

In der Natur gibt es zwei Dinge, die ein ausländischer Hundebesitzer beachten sollte. Zu bestimmten Jahreszeiten gelten besondere Vorschriften für den Umgang mit Hunden in der Natur, um Wildtiere zu schonen, und in Rentierzuchtgebieten ist besondere Rücksichtnahme geboten, da Rentiere dort frei weiden. Ein Hund, der Rentiere jagt, ist ein ernstes Problem, kein Zufall. Halten Sie Ihren Hund in der Nähe von Rentieren und Nutztieren an der Leine und informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften. Unsere Seite zum Thema Hund in Sälen und was vor Ort zu beachten ist erläutert dies für diejenigen, die vor Ort sind.

Zusammenfassung – Checkliste für die Reise mit dem Hund

Bringen Sie Ihren Hund in folgender Reihenfolge nach Schweden mit: Informieren Sie sich zunächst über die aktuellen Anforderungen der schwedischen Landwirtschaftsbehörde (Jordbruksverket) und die Anmeldevorschriften der Zollbehörde (Tullverket), vereinbaren Sie anschließend rechtzeitig einen Termin beim Tierarzt für die Mikrochip-Implantation, die Impfung und den EU-Ausweis und buchen Sie erst danach die Unterkunft und die Fährüberfahrt. Vergewissern Sie sich, dass die Mikrochip-Nummer lesbar ist und mit dem Pass übereinstimmt sowie dass die Impfung während des gesamten Aufenthalts gültig ist. Informieren Sie sich bei der Buchung der Überfahrt über die Haustierbestimmungen der Reederei, planen Sie während der Autofahrt mehr Pausen als üblich ein und klären Sie die Frage nach einer hundefreundlichen Unterkunft bereits bei der Buchung. Kommt der Hund aus einem Land außerhalb der EU: Rechnen Sie mit monatelangen Vorbereitungen, nicht mit Wochen. Informieren Sie sich vor der Abreise immer über die aktuellen Vorschriften des schwedischen Landwirtschaftsamtes – diese können sich seit Ihrer letzten Reise geändert haben. Wenn Sie Fragen dazu haben, welche unserer Unterkünfte Hunde aufnehmen, beantworten wir diese gerne, bevor Sie buchen.

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