Das Recht auf freien Zugang in den Bergen bietet Ihnen eine Freiheit, die weltweit nahezu einzigartig ist: Sie dürfen in der Natur wandern, Rad fahren, reiten, zelten, baden und Wildkräuter pflücken – auch auf Grundstücken, die Ihnen nicht gehören. Doch diese Freiheit bringt eine Verantwortung mit sich, die für diejenigen, die die Berge nur selten besuchen, nicht immer selbstverständlich ist, und in Naturschutzgebieten gelten zudem besondere Vorschriften. Dieser Leitfaden erläutert, was im Gebiet Sälen tatsächlich erlaubt ist, wo die Grenzen verlaufen und wo Sie die richtigen Informationen finden. Wenn ihr eine Woche in der Natur verbringen wollt, bieten wir euch Ferienhäuser zur Miete in den Bergen mit der Natur direkt vor der Haustür.
Eine wichtige Klarstellung: In diesem Artikel geht es darum, was Sie tun dürfen. Wenn Sie stattdessen wissen möchten, welche Gebiete unter Schutz stehen und warum, finden Sie dies in unserem Leitfaden zum Thema Wie gut ist die Natur in Sälenfjällen geschützt?. Und denken Sie daran, dass sich Vorschriften ändern können – informieren Sie sich daher immer bei der schwedischen Umweltbehörde (Naturvårdsverket) und der Bezirksverwaltung in Dalarna über den aktuellen Stand, bevor Sie losziehen.
Kurze Antwort: Das Recht auf freien Zugang in den Bergen bietet große Freiheit und bringt klare Verantwortung mit sich
Das Recht auf freien Zugang zur Natur lässt sich oft in drei Worten zusammenfassen: nicht stören, nicht zerstören. Es handelt sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern um ein Gewohnheitsrecht, das durch mehrere Gesetze geregelt ist, und es gibt Ihnen das Recht, sich in der Natur aufzuhalten, solange Sie Boden und Vegetation nicht schädigen, Grundstückseigentümer oder Tiere nicht stören und sich auf fremdem Grundstück keine Freiheiten herausnehmen. Um Wohnhäuser herum gibt es eine Privatsphärezone, in der du dich nicht aufhalten darfst – wie groß diese genau ist, hängt von den Umständen ab, aber der Grundsatz lautet, dass die Bewohner des Hauses ungestört sein sollen. Auf bewirtschaftetem Land, in Bepflanzungen und auf Grundstücken gilt das Recht der freien Naturnutzung überhaupt nicht. In der Bergwelt ist selten die Privatsphäre das Problem, sondern vielmehr die Abnutzung: Derselbe Weg, dieselbe Feuerstelle und dieselbe Aussicht werden jede Saison von Tausenden von Menschen genutzt.
Zelten und in der Natur übernachten
Gemäß dem Recht auf freien Zugang zur Natur dürfen Sie in der freien Natur zelten, jedoch nur vorübergehend – als Richtwert gilt ein Tag am selben Ort. Wenn Sie länger bleiben möchten, sollten Sie den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten. Das Zelt muss auf geeignetem Untergrund stehen, nicht in der Nähe von Wohngebäuden und nicht auf eingezäunten Weideflächen. Bei größeren Gruppen oder mehreren Zelten wird die Einholung der Genehmigung des Grundstückseigentümers dringlicher, da die Belastung der Fläche dann höher ist. In Naturschutzgebieten und Nationalparks kann das Zelten auf ausgewiesene Plätze beschränkt oder gänzlich verboten sein, und in bestimmten Gebieten gelten während sensibler Zeiträume besondere Vorschriften. Die Grundregel lautet: Hinterlassen Sie den Platz genau so, wie Sie ihn vorgefunden haben: keine Spuren, kein Müll, keine zertrampelte Vegetation. Die Vegetation in den Bergwiesen wächst nur langsam, und ein Zeltabdruck kann über mehrere Jahreszeiten hinweg sichtbar bleiben.
Feuer und Grillen – wann es erlaubt ist und wann nicht
Sie dürfen in der Natur ein Feuer entzünden, sofern dabei keine Brandgefahr besteht, jedoch niemals direkt auf Felsplatten oder auf Boden mit Torf und Moos, da diese unter der Oberfläche glühen und das Feuer noch lange danach weiterverbreiten können. Nutzen Sie vorzugsweise dafür vorgesehene Feuerstellen. Verbrennen Sie heruntergefallene Zweige und Äste – das Abbrechen von Ästen an lebenden Bäumen ist nicht erlaubt, und in den Bergen wächst alles nur langsam. Das Wichtigste von allem: Feuerverbote werden regelmäßig verhängt und ändern sich in Trockenperioden von Tag zu Tag. Ein Verbot, das zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht galt, kann bei Ihrer Ankunft bereits in Kraft sein. Informieren Sie sich vor dem Anzünden immer bei der Bezirksverwaltung und der Rettungsdienststelle über die aktuelle Lage – sowohl Verbote als auch Ausnahmen variieren je nach Gemeinde und Jahreszeit. Löschen Sie das Feuer immer gründlich mit Wasser, niemals nur mit Sand.
Beeren, Pilze und Blumen pflücken
Wildbeeren, Pilze und Blumen dürfen auf fremdem Grund frei gepflückt werden – das ist eines der eindeutigsten Rechte des „Allemansrätten“. Ausnahmen bilden geschützte Pflanzen, die überhaupt nicht gepflückt werden dürfen, sowie besondere Vorschriften, die in Schutzgebieten gelten können. Es ist jedoch nicht gestattet, Zweige, Rinde, Zapfen oder Eicheln von lebenden Bäumen zu entnehmen oder Pflanzen mit der Wurzel auszugraben. In der Bergwelt ist Rücksichtnahme besonders wichtig: Die Vegetation auf den kahlen Berghängen und in den Mooren ist empfindlich und erholt sich nur langsam. Wir haben einen eigenen Leitfaden zum Thema Beeren und Pilze sammeln mit Angaben zu den Jahreszeiten und praktischen Tipps. Die Schutzbestimmungen unterscheiden sich je nach Landkreis; überprüfen Sie daher in Dalarna, was gilt, wenn Sie sich bei einer Art unsicher sind.
Hunde, Rentiere und Weidetiere
Der Hund darf mit in die Natur genommen werden, muss jedoch unter Kontrolle gehalten werden. Vom 1. März bis zum 20. August gelten die strengsten gesetzlichen Vorschriften: Hunde dürfen nicht frei in Gebieten laufen, in denen Wild vorkommt. Während des restlichen Jahres besteht weiterhin die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Hund niemals Tiere jagt oder verletzt. In Rentierzuchtgebieten und in Naturschutzgebieten können das ganze Jahr über strengere Vorschriften gelten. Wenn Sie auf Rentiere oder weidende Tiere treffen, sollten Sie einen großen Bogen um sie machen und niemals in eine Herde hineingehen. Schließen Sie Tore hinter sich und betreten Sie keine eingezäunten Weideflächen. Weitere Informationen zu den Regeln auf dem Wanderweg finden Sie im Leitfaden zum Thema mit dem Hund in den Bergen wandern.
Drohnen, Geländefahren und Abfall
Das Recht auf freien Zugang gilt nicht für Kraftfahrzeuge. Das Befahren von Gelände auf schneefreiem Boden ist gemäß dem Gesetz über das Befahren von Gelände grundsätzlich verboten, und das Fahren mit Schneemobilen ist geregelt und auf Wege und zugelassene Gebiete beschränkt. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge und unterliegen der Aufsicht der schwedischen Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen); zusätzlich zu den allgemeinen Flugvorschriften kann das Fliegen in Nationalparks und Naturschutzgebieten verboten sein, und selbst dort, wo es erlaubt ist, gilt es, Rücksicht auf die Tierwelt und das Erlebnis anderer Besucher zu nehmen. Informieren Sie sich immer über die Vorschriften des jeweiligen Gebiets, bevor Sie etwas in die Luft steigen lassen. Was den Abfall betrifft, gilt eine einfache und unumstößliche Regel: Alles, was Sie mitbringen, nehmen Sie auch wieder mit, einschließlich Essensreste, Obstschalen und Toilettenpapier. Wenn Sie Ihre Notdurft verrichten müssen, tun Sie dies weit entfernt von Gewässern und Wanderwegen und vergraben Sie die Hinterlassenschaften.
Zusätzliche Vorschriften in Naturschutzgebieten und Nationalparks
In Schutzgebieten werden die allgemeinen Grundsätze des Rechts auf freien Zugang durch die jeweiligen Vorschriften des Gebiets ersetzt, die erheblich strenger sein können. Häufige Einschränkungen betreffen das Zelten, das Entzünden von Feuer, das Mitführen von Hunden, das Radfahren abseits der Wege, Drohnen sowie den Zutritt zu bestimmten Zeiten – beispielsweise zum Schutz brütender Vögel. Die Vorschriften sind an den Eingängen ausgehängt und werden von der Bezirksverwaltung veröffentlicht; sie haben stets Vorrang vor allgemeinen Empfehlungen. Welche Schutzgebiete es in der Nähe gibt, haben wir im Leitfaden über Naturschutzgebiete und Nationalparks in der Nähe von Sälen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, was gilt, ist eine Wanderung mit Naturführer Eine bequeme Möglichkeit, sowohl die Gegend zu erkunden als auch die Regeln vor Ort erklärt zu bekommen.
Zusammenfassung – Das Recht auf freien Zugang in den Bergen: Hinterlasse die Natur so, wie du sie vorgefunden hast
Das Wichtigste zum Recht auf freien Zugang in den Bergen rund um Sälen:
- Nicht stören, nicht zerstören – das Grundprinzip, aus dem sich alles andere ergibt.
- Zelten: vorübergehend, für einen Tag, nicht in der Nähe von Wohngebäuden und nicht unter Verstoß gegen die örtlichen Vorschriften.
- Feuer: nur, wenn keine Brandgefahr besteht, niemals auf Felsflächen oder Torfmooren – und informieren Sie sich noch am selben Tag über eventuelle Feuerverbote.
- Beeren und Pilze dürfen frei gesammelt werden; Ausnahmen bilden geschützte Pflanzen und Naturschutzgebiete.
- Der Hund muss an der Leine geführt werden, insbesondere vom 1. März bis zum 20. August, und sich stets in der Nähe von Rentieren und Weidetieren aufhalten.
- Das Fliegen von Drohnen und das Befahren von Gelände fallen nicht unter das Recht auf freien Zugang zur Natur und erfordern eigene Genehmigungen sowie Rücksichtnahme.
- Informieren Sie sich stets über die aktuellen Vorschriften der schwedischen Umweltschutzbehörde (Naturvårdsverket) und der Bezirksverwaltung in Dalarna.
Das Recht auf freien Zugang zur Natur funktioniert nur so lange, wie genügend Menschen es rücksichtsvoll nutzen – und in den Bergen ist der Unterschied zwischen Rücksichtnahme und Nachlässigkeit noch Jahre später sichtbar.
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